s.a. Pressemitteilung (6. Juni 2003) |
Laut Strafgesetzbuch hat sich wegen Diebstahl zu verantworten, "[w]er eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen [...]." (StGB, Par. 242, Abs. 1) "Zwar sieht das Gesetz hier entgegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch - 'Tiere sind keine Sachen' (BGB, Par. 90a) - nichtmenschliche Tiere nicht als Individuen, sondern als 'Besitz', jedoch sollte offensichtlich sein, daß Tierbefreiungen nicht durchgeführt werden, um sich die Tiere 'zuzueignen', sondern vielmehr, um sie dem Zugriff derer, die sie gefangenhalten und umzubringen beabsichtigen, zu entziehen", so Achim Stößer von Maqi. "Diese Tatsache hat die Staatsanwaltschaft geflissentlich ignoriert. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht der speziesistischen Denkweise des Staatsanwalts hier folgen wird."
Der Betreiber einer Mastanlage, in der Truthühner, Gänse und Enten gefangengehalten werden, hatte im November vergangenen Jahres Anzeige erstattet, weil er seine Anlage auf Fotos auf der Internetseite der Initiative, www.maqi.de, die Befreiungsaktionen dokumentieren (siehe Abb.), wiedererkannt haben will.
"Auch Sklavenbefreiung wurde in Sklavenhaltergesellschaften als Diebstahl angesehen", so Stößer weiter. "Ein Gesetz, das Tierbefreiungen unter Strafe stellt, wäre ethisch inakzeptabel wie eines gegen Sklavenbefreiung. Gesetze wie das 'Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre', kurz 'Rassenschandegesetz' von 1935 oder das Gesetz gegen 'Republikflucht' in der DDR machen die zu Verbrechern, die sie erlassen, nicht die, die dagegen verstoßen. Wer hier einwendet, dies seien keine 'Rechtsstaaten' gewesen, möge sich das bundesdeutsche 'Recht' ansehen: war die gesetzlich festgelegte Diskriminierung von Ehefrauen, Homosexuellen und vergewaltigten Männern legitim? Oder war es nicht vielmehr legitim oder gar ethisch notwendig, sich nicht daran zu halten bzw. dagegen vorzugehen?" Erst 1953 wurde das BGB dahingehend geändert, daß Ehefrauen nicht mehr der völligen Bestimmung durch ihre Ehemänner ausgeliefert waren. §175 StGB stellte in der 1935 verschärften Fassung noch bis zur Reform 1969 jegliche homosexuellen Handlungen (zwischen Männern) unter Strafe, wurde 1973 "liberalisiert" und 1994 abgeschafft. Und erst nach Änderung des Sexualstrafrechts im Mai 1998(!) ist "sexuelle Nötigung" unabhängig vom Geschlecht ein Straftatbestand. Zuvor wurden ausschließlich Frauen als Opfer definiert, Vergewaltigung von Männern existierte laut Gesetz nicht. "Ebenso ist eine speziesistische Gesetzgebung in einer Gesellschaft zu bewerten, die nichtmenschliche Tiere als Eigentum betrachtet", so Stößer.
Berger und Stößer hatten jeweils einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen "Diebstahl" in 10 Fällen erhalten und Einspruch eingelegt.
Ab 12:00 Uhr wird vor dem Gerichtsgebäude für Tierrechte und Tierbefreiung demonstriert. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Sinsheim, Werderstr. 12, Saal 102 statt und beginnt um 14:30 Uhr.
Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus setzt sich für eine Verwirklichung der Tierrechte (so etwa das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit), die Abschaffung der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies (analog zu Antirassismus und Antisexismus) und die Etablierung einer veganen Gesellschaft ein.
Nähere Informationen und Bildmaterial bei Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus, c/o Achim Stößer, Brauhausgasse 2, D-63628 Bad Soden-Salmünster, Tel. 06056/9177888, mail@maqi.de, http://maqi.de.
Pressemitteilung (6. Juni 2003)
Tierbefreiung ist kein Verbrechen -
ethisch wie juristisch unhaltbares Urteil
Wie die Tierrechtsinitiative Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus mitteilt, fällte der Richter am Amtgericht Sinsheim am 3. Juni ein juristisch - und ethisch ohnehin - unhaltbares Urteil.
Angeklagt waren Iris Berger und Achim Stößer wegen Tierbefreiung, "Diebstahl" in zehn Fällen, so die Anschuldigung. Der Richter verurteilte beide zu je 30 Tagessätzen und ging damit über die Forderung des Staatsanwalts von 20 Tagessätzen, die zumindest die ethische Motivation berücksichtigte, hinaus. Aus einer Mastanlage zwischen Mauer und Schatthausen waren von Dezember 2000 bis Oktober 2002 Gänse, Enten, Truthühner sowie Gänse- und Truthuhnküken befreit worden. Dies wurde offen auf der Internetseite von Maqi, http://maqi.de, in Presseberichten und mit Fotos dokumentiert (vgl. Pressemitteilung vom 25. Mai 2003).
Beide Angeklagte legten Berufung ein.
"Weder Staatsanwalt noch Richter wollten einsehen, daß keine Zueignungsabsicht, die für den Tatbestand des Diebstahls erforderlich ist, vorliegt, sondern die Tiere befreit wurden, um sie dem Zugriff des eigentlichen Täters, nämlich desjenigen, der alljährlich schätzungsweise einigen zehntausend Individuen gefangenhält, um sie umzubringen und ihre Leichen zu verkaufen, zu entziehen", so Achim Stößer von Maqi. Noch deutlicher zeigte der Richter seine speziesistische Einstellung, indem er als Begründung, weshalb auch kein rechtfertigender Notstand vorläge, äußerte, von "Putenkücken" gehe schließlich keine Gefahr aus.
"Das hat etwas damit zu tun, daß diese Richter eine ganz bestimmte Ausbildung hinter sich gebracht haben, wo sie getrimmt werden auf herrschende Meinungen, wo sie getrimmt werden auf Formalismus, wo man ihnen ausdrücklich den Weg in dieses kreative politische Denken verwehrt. So sind es Rechtsanwendungsmaschinen, die sich auch nicht stören an dem Schicksal von tausenden von Menschen", äußerte der Jurist und früher Staatsanwalt Prof. Dr. Erich Schöndorf (in anderem Zusammenhang).
"Wieviel weniger stören sich speziesistische Richter am Schicksal nichtmenschlicher Tiere", so Stößer. "Ein kreatives politisches Denken, das dem Speziesismus - der Tierbefreiung notwendig macht, so wie Rassismus Sklavenbefreiung notwendig machte - entgegensteht, ist von solchen 'Rechtsanwendungsmaschinen' kaum zu erwarten."
Daß der Anzeigenerstatter und Mastanlagenbetreiber Ziegler etwas falsch mache, bemerkte Stößer während des Prozesses, sei selbst diesem zumindest ansatzweise klar, andernfalls würde er auf seiner Internetseite nicht Bilder seiner "Farm" präsentieren, die fern der Realität seien, wie vergleiche mit realen Bilddokumenten auf der Maqi-Seite zeigen. Jedoch, so Berger, ginge es nicht um die Art der Gefangenhaltung, sondern vielmehr um die Tatsache an sich, "um die Ermordung".
Es gab und gibt eine Menge absurder Gesetze. Daß es als "Verrat" geahndet werden kann, wenn jemand in Großbritannien eine Briefmarke, die Königin oder König zeigt, kopfüber aufklebt, ist ebensowenig von Bedeutung wie die Tatsache, daß es in Schottland legal ist, Schotten mit Pfeil und Bogen zu erschießen (außer sonntags). Doch viele Gesetze haben einen weit ernsteren Hintergrund. So gibt es in zahlreichen Staaten noch immer die Todesstrafe. Allein im vergangenen Monat wurden in Saudi Arabien vier Menschen geköpft, in den USA drei durch Giftspritzen getötet, in diesem sollen in Utah zwei von einem Erschießungskommando umgebracht werden. Auch in Deutschland war die Todesstrafe in der DDR bis 1987 zulässig, laut Bayerischer Verfassung noch bis 1998, laut Hessischer Landesverfassung ist sie es bis auf den heutigen Tag; sie kann nur nicht angewandt werden, da Bundesrecht Landesrecht bricht (die letzte "Hinrichtung" in der Bundesrepublik fand 1949 statt).
In zahlenmäßig weit größerem Umfang steht die Todesstrafe auf das "Verbrechen", bestimmten Spezies anzugehören: Karpfen, Hühner, Bienen, Schweine, Rinder, Füchse, Kaninchen, Wale, Krebse, Hunde, Lachse, Schlangen, Nerze, Gänse, Thunfische, Krokodile, Schmetterlinge, Forellen, Frösche, Rehe, Katzen und Angehörige zahlloser anderer Spezies werden umgebracht, um ihre Leichen zu konsumieren, ihre Eier, ihre Drüsensekrete, ihre Haut.
"Die genannten Gesetze wie viele andere zeigen, daß zwischen Gesetzesbruch und Verbrechen ein signifikanter Unterschied besteht", so Stößer weiter. "Auch wenn Jurisdiktion oder Teile der Bevölkerung es anders sahen oder sehen: die Benutzung von Weißen vorbehaltenen Wasserspendern durch Afroamerikaner kann ebensowenig ein Verbrechen sein wie 'Rassenschande', 'Republikflucht', Homosexualität oder die Befreiung von Leibeigenen, und ebensowenig ist es die tierrechtsethisch motivierte Befreiung nichtmenschlicher Tiere aus den Händen ihrer Ausbeuter."
Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus setzt sich für eine Verwirklichung der Tierrechte (so etwa das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit), die Abschaffung der Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Spezies (analog zu Antirassismus und Antisexismus) und die Etablierung einer veganen Gesellschaft ein.
Nähere Informationen und Bildmaterial bei Maqi - für Tierrechte, gegen Speziesismus, c/o Achim Stößer, Brauhausgasse 2, D-63628 Bad Soden-Salmünster, Tel. 06056/9177888, mail@maqi.de, http://maqi.de.
Autor: | Achim Stößer |
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